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AGB

 

Reservierungs-, Storno- & No-Show-Bedingungen (Website / E-Mail )

Restaurant Pfeffermühle, Löningen – Reservierungsbedingungen (No-Show / Ausfallpauschale / Rückerstattung) - Gutscheine
Stand: 01.03.2026

 

1. Geltungsbereich

Diese Reservierungsbedingungen gelten für Tischreservierungen und – sofern angeboten – für Reservierungen mit Anzahlung/Vorkasse (z. B. Menüabende, Gruppen, Veranstaltungen) im Restaurant Pfeffermühle.

2. Zustandekommen der Reservierung

Eine Reservierung kommt zustande, sobald wir sie bestätigen (z. B. per Telefon, E-Mail oder Online-Bestätigung). Ab dann besteht ein verbindliches Schuldverhältnis mit gegenseitigen Rücksichtnahmepflichten.

 

3. Stornierung / Änderung der Gästezahl

3.1 Kostenfreie Stornierung
Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Reservierungszeitpunkt möglich (maßgeblich ist der Zugang bei uns).

3.2 Kurzfristige Stornierung & Reduzierung der Personenzahl
Bei Stornierungen nach der oben genannten Frist oder wenn weniger als die bestätigte Gästezahl erscheint, können wir eine Ausfallpauschale gemäß Ziffer 4 verlangen (soweit die Voraussetzungen vorliegen).

3.3 Änderungen
Bitte informiere uns so früh wie möglich über Änderungen (Zeit, Personenzahl, Kinderwagen, Rollstuhl, Allergien). Oft lässt sich dadurch eine Lösung ohne Kosten finden.

 

4. No-Show / Ausfallpauschale (pauschalierter Schadensersatz)

4.1 Was gilt als No-Show?
Ein No-Show liegt vor, wenn Gäste ohne Absage nicht erscheinen oder wenn sie mehr als 30 Minuten nach Reservierungszeit eintreffen und uns nicht rechtzeitig kontaktieren, sodass der Tisch anderweitig vergeben werden muss.

4.2 Höhe der Ausfallpauschale
In folgenden Fällen sind wir berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen:

  • No-Show (Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage)

  • kurzfristige Stornierung nach Frist (Ziffer 3.1)

  • Erscheinen mit deutlich geringerer Personenanzahl als bestätigt

Die Ausfallpauschale beträgt 15,00 € pro reserviertem Gast / pro reserviertem Platz maximal 90,00 € pro Reservierung.

4.3 Anrechnung & Fairness 
Wir rechnen ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Vergabe des Tisches an. Die Pauschale ist also nur für den Schaden gedacht, der uns tatsächlich typischerweise entsteht.

4.4 Nachweis geringerer/keiner Kosten
Gästen bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als mit der Pauschale angesetzt.

 

5. Anzahlungen / Vorkasse – Rückerstattungsrichtlinien 

Bei Reservierungen mit Anzahlung/Vorkasse (z. B. Menüabende, Gruppen, Veranstaltungen) gelten zusätzlich:

5.1 Rückerstattung bei fristgerechter Stornierung

  • Stornierung bis 2 Tage vorher: 100% Rückerstattung

  • 1-2 Tage vorher: 50% Rückerstattung

  • später / No-Show: keine Rückerstattung bzw. Verrechnung mit Ausfallpauschale

5.2 Ersatzperson / Umbuchung
Wenn ihr rechtzeitig eine Ersatzperson stellt oder wir den Platz vollständig neu vergeben können, berücksichtigen wir das entsprechend (Ziffer 4.3).

 

6. Zahlungsabwicklung

Die Ausfallpauschale ist binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Wir nutzen dafür die bei der Reservierung angegebenen Kontaktdaten.

 

7. Höhere Gewalt / Sonderfälle

Bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs beider Parteien (z. B. Unwetter, behördliche Anordnung, Unfall etz.) oder nachweisbaren Notfällen finden wir eine angemessene Lösung; eine Pauschale wird in solchen Fällen regelmäßig nicht geltend gemacht.

8. Altgutscheine aus Vorinhaberschaft (Kulanzregelung) 

8.1

Das Restaurant Pfeffermühle wird seit dem 01.03.2026 unter neuer Verantwortung geführt.

8.2

Freiwillige Einlösung aus Kulanz: Unabhängig von der gesetzlichen Rechtslage werden Gutscheine, die vom Vorinhaber ausgegeben wurden, vom neuen Betreiber wie folgt aus Kulanz eingelöst:

a) Gutscheine mit Ausstellungsjahr 2025 oder 2026 können bis zum 31.12.2026 weiter eingelöst werden 

8.3

Nach Ablauf der vorgenannten Kulanzfristen erfolgt eine Einlösung nur noch nach Einzelfallprüfung und nur, soweit eine Verpflichtung besteht bzw. die Einlösung rechtlich zulässig ist.

8.4

Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum auf dem Gutschein; fehlt dieses, ist ein geeigneter Nachweis erforderlich (z.B. Beleg/Gutschein-Nr.).

8.5

Diese Kulanzregelung beschränkt keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche.

 

9. Gutscheine (ab den 01.03.2026)

9.1

Wertgutscheine (Gutscheine über einen Geldbetrag) können im Restaurant Pfeffermühle für Speisen und Getränke eingelöst werden.

9.2

Gültigkeit / Verjährung: Wertgutscheine sind grundsätzlich drei Jahre ab dem Ende des Jahres gültig, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (regelmäßige Verjährung). Maßgeblich ist das auf dem Gutschein angegebene Ausstellungsdatum.

9.3

Teileinlösung / Restguthaben ist möglich; Restguthaben bleibt bis zum Ablauf der Frist nutzbar.

9.4

Keine Bar/Elektronische Auszahlung / keine Verzinsung: Eine Auszahlung (auch von Restguthaben) und Verzinsung sind ausgeschlossen.

 

10. Kontakt für Stornierungen oder jegliche andere Fragen

Stornierungen sind möglich über:

unsere Website "Kontaktformular"

E-Mail: info@pfeffermuehle-loeningen.de
Telefon: 05432-92064

persönliche Kontaktaufnahme im Restaurant:

Mühlenstr. 28 - 49624 Löningen

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